Unsere Standorte

K.A.S. Beratung
Obere Himmelsbergstr. 143
66482 Zweibrücken

K.A.S. Akademie
Friesenheimerstr. 20
67069 Ludwigshafen am Rhein

K.A.S. Beratung
BASF SE Ludwigshafen
Stützpunkt P914

Unser Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, klein- und mittelständische Betriebe in diesen Bereichen und deren Normen umfassend zu beraten und zu betreuen.

Background

Deutschland

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Copyright © 2020 K.A.S. Beratung

TÜV Rheinland und das Logo sind eingetragene Markenzeichen der Firma TÜV Rheinland | Samson und das Logo sind eingetragene Markenzeichen der Firma SAMSON AG Mess- und Regeltechnik | Bayer und das Logo sind eingetragene Markenzeichen der Firma Bayer AG | Hoechst und das Logo sind eingetragene Markenzeichen der Firma Hoechst AG | Sanofi und das Logo sind eingetragene Markenzeichen der Firma Sanofi AG | BASF und das Logo sind eingetragene Markenzeichen der Firma BASF AG

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

(gemäß DGUV-Regel 112-190)

Der Atemschutz dient bei angemessener Anwendung den Träger zum Schutz vor Aufnahme sogenannter Atemgifte und zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung.
Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und im weiteren Verlauf einmal jährlich in Theorie und Praxis auf die eingesetzten Atemschutzgeräte zu unterweisen.

Was wir bieten:

Unsere Akademie bietet Ihnen die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger in Theorie und Praxis für die geforderten Gerätetypen an.
Hier werden den Teilnehmern den sicheren Umgang sowie die Ordnungsgemäße Pflege der Atemschutzgeräte vermittelt.
Außerdem wird in der Praxis den Teilnehmer das Gefühl vermittelt, was es bedeutet Atemschutz zu tragen und welche Verhaltensweisen zu befolgen sind.

Wer benötigt eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger?

  • Teilnehmer, welche für Arbeiten unter Atemschutz bereits herangezogen werden und Ihrer jährlichen Auffrischung bedürfen
  •       oder
  • Teilnehmer, welche für Arbeiten unter Atemschutzvorgesehen werden und Ihre Erstausbildung noch benötigen

Welche Voraussetzungen sind bei Teilnahme zu erfüllen?

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, je nach Gerätetyp nach ArbMedVV - G 26.2 oder G26.3
  • Körperliche Belastbarkeit und Geistige Fähigkeit
  • Keine Koteletten, Bärte oder sonstige Gesichtsbehaarung
  • kein Gesichtsschmuck inkl. Piercings, Ohrringe, Nasenringe, Lippenringe etc.
  • keine Narben an Kinn und Schläfenbereich
  • Mindestalter: 18 Jahre

Inhalte

  • Zweck des Atemschutzes:
    Die Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
    Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen auf den Menschen
    Folgen des Sauerstoffmangels für den menschlichen Organismus
  • Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten, Atemanschlüsse
  • Filtergeräte und Gebläseunterstützte Filtergeräte, Isoliergeräte, Regenerationsgeräte
  • Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
  • Verhalten unter Atemschutz bei Arbeitseinsatz und Flucht
  • Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten
  • Entsorgung
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
  • Messen von Gefahrstoffen, Mobile Gasmesstechnik (Allgemeine Veranschaulichung)
  • Schriftliche Erfolgskontrolle
  • Praktische Übung mit:
    Filtergerät
    Druckluftschlauchgerät
    Preßluftatmer
  • Einsatzkurzprüfung

SCC - Zertifizierungen

SCC steht für Sicherheits Certifikat Contraktoren.

Wir bieten in unserer Akademie folgende SCC-Schulungen an:

  • SCC Dokument 16:
    Schulung für operativ tätige Mitarbeiter bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • SCC Dokument 17
    Schulung für Führungskräfte der operativen Ebene.
  • SCC Dokument 18
    Schulung für operativ tätige Mitarbeiter bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter eine SCC-Schulung benötigen, sind Sie bei der K.A.S.-Akademie genau richtig. Nicht nur, dass wir Ihnen alle drei SCC-Dokumente zur Schulung anbieten können – unser Schulungsaufbau ist stets praxisbezogen aufgebaut und wird stetig durch unsere Dozenten aktualisiert, welche Ihre Erfahrungen und Eindrücke aus Ihrer Praxis einfließen lassen. 

Wir, die K.A.S.-Beratung, leben Arbeitssicherheit! An jedem Tag, zu jeder Zeit!

Gern helfen wir Ihnen bei Fragen weiter und freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ausbildung zum Fachkundigen zum Freimessen

Der/ Die Fachkundige  zum Freimessen (FkzFm) führt Luftanalysen auf Explosive und/oder Gesundheitsschädigende Stoffe in der Atmosphäre durch und erfüllt hiermit die Vorgaben der Berufsgenossenschaften für Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr sowie das Befahren in engen Räumen und Behältern.

Der Teilnehmer /die Teilnehmerin erlernt in der Schulung folgende Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • den Umgang mit Gasmessequipment inkl. Umgang mit Kurzzeitmessröhrchen
  • Messverfahren
  • eine Sachgerechte Messtaktik

Die Punkte werden in theoretischer sowie praktischer Ausbildung gemäß der

  • DGUV-Regel 113-004 – Befahren von Silos, engen Räumen und Behälter
  • DGUV-Grundsatz 313-002 – Ausbildung und Beauftragung zum Fachkundigen zum Freimessen

vermittelt.
Die Ausbildung dauert einen Tag und umfasst 8 Stunden Theorie und 1 Stunde Praxis sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung in einen technischen Beruf
  • Grundlegende Kenntnisse in Bereich Befahren von Silos, engen Räumen und Behältern
  • Gasmessequipment, welches in Ihren Unternehmen eingesetzt wird

Basiskurs: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden, wenn sie im Besitz einer entsprechenden Ausbildung sind und geeignete Prüfmittel verwendet werden. 

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erfüllen Sie die geforderte sachbezogene Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person.  

Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln fachgerecht unter Leitung einer Elektrofachkraft gemäß DGVU Vorschrift 3 durchführen. Dazu werden Sie mit den Grundlagen der Elektrotechnik vertraut gemacht. Sie kennen die Gefahren des elektrischen Stromes und Maßnahmen der Ersten-Hilfe bei Elektrounfällen.  

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen. 

Ziele & Nutzen:

  • Gesetzliche und technische Grundlagen: ArbSchG, DGVU Vorschrift 1 bzw. GUV-V A1, DGUV Vorschrift 3 bzw. GUV-V A3, BetrSichV, TRBS 1201, DIN VDE 0701-0702
  • Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Netzformen, Begriffe
  • Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme, Schutzarten von Betriebsmittel (K1, K2, IP-Code), Schutzbereiche, Schutzklassen, 5 Sicherheitsregeln
  • Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, Prüffristen, Prüfablauf, Messanordnungen und Messverfahren, Dokumentation
  • Durchführung von Messungen an ausgewählten Geräten mit verschiedenen Messgeräten

Teilnehmer: 8

Stunden: 6

Benötigtes Material: Elektroptüfgerät für DGUV3 Prüfung, Schulungsraum und Beamer

Fortbildung: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. 

Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stromes, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Formale Prüfabläufe sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden. 

Elektrofachkräfte aktualisieren zusätzlich ihre Kenntnisse durch diesen Lehrgang nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für o.g. Prüftätigkeiten. 

 Ziele & Nutzen: 

  • Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
  • Prüffristen nach BGV A3 und BetrSichV
  • Erkennung der Gefahren des elektrischen Stromes
  • Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
  • Neue Grenzwerte der DIN VDE 0701-0702
  • Gefahren und Tipps bei der GeräteprüfungGefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
  • Auswertung von Praxiserfahrungen und –Problemen
  • Messungen und Messgeräte der Teilnehmer und des Dozenten
  • Messungen bei Geräten mit mehreren Schutzklassen und während des Betriebes (PC-Server)

Teilnehmer: 8

1 Tag

Befähigung als Anschläger / Einweiser für den Kranbetrieb für den sicheren Lastentransport mit Kränen

Arbeitgeber beauftragen im Rahmen ihrer Pflichtübertragung gemäß BGB und ArbSchG besonders ausgebildete Beschäftigte (Anschläger/Einweiser) mit dem Anschlagen von Lasten und der Einweisung von Kranführern, zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten, der Arbeitsmittel und der zu transportierenden Lasten. 

Es ist die einzige Möglichkeit, die Benutzung der Arbeitsmittel sicher und rechtskonform zu gestalten. 

Mit unserem Ausbildungszertifikat und dem nachfolgenden Zugang in ein Fort- und Weiterbildungssystem können Beschäftigte aus Unternehmen oder externe Fachkräfte ihre aktuelle fachliche Kompetenz jederzeit nachweisen.  

Ziele & Nutzen:

  • Die Inhalte sind praxisgerecht dargestellt. Übersichtliche Lehrtexte, versehen mit zahlreichen Grafiken und themenspezifischen Zusatzinformationen, Verweisen auf Rechtsvorschriften und Normen, sind integriert.
  • Jedes Kapitel wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.
  • Der erforderliche individuelle Zeitaufwand ist von den Vorkenntnissen abhängig.
  • Die Führungskräfte bzw. Auftraggeber werden in ihrer persönlichen Haftung maßgeblich entlastet.

Teilnehmer: 8-10

Stunden: 3-4

Benötigtes Material: Portalkran, Anschlagmittel, Schulungsraum und Beamer

Ausbildung zum Brückenkran-/ Portalkaranbediener/in

Im innerbetrieblichen Transportwesen spielen Krane eine der entscheidenden Rollen. Waren, Produkte und Rohmaterialien müssen befördert und versetzt werden, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sind Können, Geschicklichkeit, und ein sehr ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein Voraussetzung für den Umgang mit Kränen.  

Faktisch 4000 Arbeitsunfälle pro Jahr belegen, dass die Kenntnisse der Kranbedienung nicht den hohen Anforderungen gerecht werden.  

Von den Berufsgenossenschaften werden generell entsprechende Unterweisungen sowie theoretische und praktische Prüfungen von jedem nachweisbar benötigt, der gelegentlich oder permanent mit einem Kran arbeitet. 

Nutzen:

  • Unfallrisiken werden verringert durch umsichtige und situationsangepasste Bedienungsweise
  • Ausbildung zur sensiblen und fachgerechten Bedienung
  • Reduzierung der Schadensfälle und Kosten
  • BG-Richtlinien sind erfüllt

Teilnehmer:

Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette/Transportwesen mit einem Kran tätig sind oder zukünftig tätig werden. 

Teilnehmer: > 8

Stunden: 5-6 Theorie + Praxis

Benötigtes Material: Portalkran optimal > 10 Tonnen, Schulungsraum und Beamer 

Sachkundiger zum Prüfen von Gerüsten

Gerüstbau – auf europäischer Ebene geregelt! 

Europa nimmt sich auch der Gerüstbaunormen an. Die DIN 4420 Teil 1 bis 4 in ihrer letzten Fassung vom Dezember 1990 ist in ihrer bisher bekannten Form nicht mehr gültig. Sie regelte als Grundlage für den Arbeitsschutz die Verwendung von Gerüsten und darüber hinaus die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen sowie die Produktanforderungen. 

In den neuen EN-Normen werden nur noch die Anforderungen an die Produkte geregelt, wie z.B. Konstruktion, Dimensionierung, Belastbarkeit und Werkstoffe. Eine der wesentlichen Änderungen ergibt sich im Bereich der Bestimmung der sechs Gerüstgruppen, die bisher nach DIN 4420 in ihrer Mindestbreite und angegebenen Belastungen vorgegeben waren. Hier wird in Zukunft nach der DIN EN 12811-1 unterschieden nach Breitenklassen, lichter Höhe und Lastklassen. 

Ziele & Nutzen:

  • Die Teilnehmer kennen Orientierungs- und Unterstützungshilfen für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in die betriebliche Praxis
  • Vermeidung von Ausfalltagen durch unzureichend geprüfte Gerüste
  • Unfallrisiken werden verringert durch umsichtiges und situationsangepasstes Verhalten der Mitarbeiter
  • Einhaltung der neuen europäischen Norm zur Erhöhung der Sicherheit auf Baustellen
  • Unfallvermeidung durch fehlerhaft aufgestellte Gerüste

Teilnehmer: 8-10

Stunden: ca. 8

Benötigtes Material: Gerüst, Schulungsraum und Beamer

Ausbildung zum Ersthelfer

In jeder erdenklichen Situation, sei es zu Hause, im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz ist es möglich, dass andere Menschen nach einem Unfall unsere Hilfe benötigen. Bei Notfällen können Sekunden oftmals entscheidend sein. Es treten z. B. schon nach wenigen Minuten bleibende Hirnschäden auf, wenn z.B. keine Atemspende vor Ort durchgeführt wird. Nach bereits 10 bis 15 Minuten sinken die Überlebenschancen bereits auf unter 50%. Es sind verschiedene Personen am Verfahrensablauf beteiligt, die eine Rettungskette bilden.  

Der Ersthelfer sorgt in einer Schlüsselrolle für die ersten zwei Kettenglieder. Der Transport und die medizinische Erstversorgung übernimmt dann der professionelle Rettungsdienst. 

Ziele & Nutzen:

  • Auffinden einer Person
  • Absichern der Unfallstelle
  • Absetzen eines Notrufs
  • Kontrolle der Vitalfunktion
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Schock

Weitere Kursinhalte (zum Beispiel):

  • Wundversorgung/Verbände
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze- und Kälteschäden
  • Verletzungen
  • Vergiftungen

Nach Absprache mit Örtlicher Stelle. 

Benötigtes Material:

Schulungsraum und Beamer

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer/in

Im innerbetrieblichen Transportwesen spielen Gabelstapler eine der entscheidenden Rollen. Waren müssen ein- und ausgelagert, versetzt oder weitertransportiert werden, um die Produktion aufrecht zu erhalten.  

Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sind Können, Geschicklichkeit und ein sehr ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein Voraussetzung für den Umgang mit einem Gabelstapler.  

Von den Berufsgenossenschaften werden generell entsprechende Unterweisungen sowie theoretische und praktische Prüfungen von jedem nachweisbar benötigt, der gelegentlich oder permanent mit einem Gabelstapler arbeitet. 

Nutzen:

  • Unfallrisiken werden verringert durch umsichtige und situationsangepasste Fahrweise
  • Ausbildung zur sensiblen Fahrtechnik
  • Reduzierung der Schadensfälle und Kosten
  • BG-Richtlinien sind erfüllt

Teilnehmer:

Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette/Transportwesen mit einem Gabelstapler tätig sind oder zukünftig tätig werden. 

Nächste Schulungstermine:

auf Anfrage 

Teilnehmer: 8-10

Stunden: 6-7 Theorie + Praxis

Benötigtes Material: Gabelstapler (Gas oder Diesel) Übungsfläche für Praxis, Paletten oder Transportkörbe, Schulungsraum und Beamer

Ausbildung in Ladungssicherung

Verkehrsunfälle durch verrutschte oder herunterfallende Ladung mit Verletzten oder gar getöteten Verkehrsteilnehmern verursachen Schäden und Kosten in Höhe von hunderten Millionen Euro im Jahr. Die Verpflichtung des Unternehmens, Mitarbeiter in der Ladungssicherung zu schulen, ist in der UVV Fahrzeuge (BGV D29), der StVO, StVZO und im HGB verankert.  

Geschulte Mitarbeiter sind hochmotivierte Mitarbeiter, bei denen es gilt, das Verantwortungsbewusstsein im täglichen Umgang mit ihrer Arbeit ebenso zu steigern, wie auch die Notwendigkeit der sachgerechten Pflege sowie Wartung beim Umgang mit Geräten und Ladung.  

Die Vermeidung bzw. Reduzierung der Schadensfälle innerhalb und außerhalb des Unternehmens stehen im Mittelpunkt.  

Nutzen:

  • Unfallrisiken werden verringert durch umsichtiges und situationsangepasstes Verhalten der Mitarbeiter.
  • Optimale Betriebsbereitschaft durch vorbeugende Maßnahmen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
  • Schadens- und Kostenminimierung durch Sensibilisierung für Wartung, Pflege und Einsatz von Geräten sowie der Ladung
  • Reduzierung der Haftungsrisiken
  • Gesetze und BG-Richtlinien sind erfüllt.

Teilnehmer:

Konstrukteure, Aufbauhersteller, Spediteure, Fahrer, Verlader, Verkäufer, verantw. Personen usw. Konstrukteure, Aufbauhersteller, Spediteure, Fahrer, Verlader, Verkäufer, verantw. Personen usw. 

Ausbildung zum Bedienen mobiler Hubarbeitsbühnen

Wo immer in Höhen gearbeitet wird, werden mobile Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauarten genutzt. Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von mobilen Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung.  

Rund 85% der Unfälle, die sich ereignen, ergeben sich aus Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung.  

Durch diese Ausbildung wird das Verantwortungsbewusstsein der Teilnehmer im täglichen Umgang gesteigert und die Notwendigkeit der sachgerechten Pflege und Wartung verdeutlicht. Dadurch wird die Betriebsbereitschaft jederzeit gewährleistet. Die Sicherheit bei der Arbeit und im Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen wird ebenso erhöht wie die Auslastung und Verfügbarkeit. Dadurch wird die Effektivität gesteigert, der Erneuerungszyklus optimiert und die effektiven Kosten gesenkt, die Arbeitssicherheit gesteigert und die Umwelt nachhaltig geschont. 

Der Ersthelfer sorgt in einer Schlüsselrolle für die ersten zwei Kettenglieder. Der Transport und die medizinische Erstversorgung übernimmt dann der professionelle Rettungsdienst. 

Nutzen:

  • Unfallrisiken werden verringert durch umsichtigen und situationsangepassten Einsatz.
  • Optimale Betriebsbereitschaft durch vorbeugende Instandhaltung.
  • Schadens- und Kostenminimierung durch Sensibilisierung für Wartung, Pflege und entsprechender Fahrtechnik.
  • BG-Richtlinien sind erfüllt.

Teilnehmer:

Alle Mitarbeiter, die mit mobilen Hubarbeitsbühnen arbeiten. 

Teilnehmer: 8

Stunden: 6-7 Theorie + Praxis

Benötigtes Material:

Hubarbeitsbühne, Sicherheitsgurt (PSA geg. Absturz) Schulungsraum und Beamer

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention sind Unternehmen in Abhängigkeit der Arbeitsbedienungen, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation sowie der Anzahl der Beschäftigten dazu verpflichtet Sicherheitsbeauftragte auszubilden, namentlich zu bestellen und diese bei Ihren Tätigkeiten als solche zu unterstützen und zu fördern.

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt das Unternehmen beratend, indem er:

  • allgemeine Sicherheitsdefizite erkennt und Ihnen meldet
  • seinen Kollegen selbst ein Vorbild ist
  • seinen Kollegen von Kollege zu Kollege begegnet
  • Sicherheitseinrichtungen augenscheinlich überprüft und deren ordnungsgemäßen Nutzung kontrolliert
  • neue Mitarbeiter in Punkto Sicherheit in das Unternehmen einbindet
  • an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen
  • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten

Ihre Mitarbeiter erlernen bei uns das hierzu notwendige Basiswissen, um später bei Ihrer Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter sicher durchstarten zu können.

Die Dauer der theoretischen Ausbildung wird bei Anfrage bekannt gegeben.

Im Abschluss erfolgt eine schriftliche Prüfung.

Ausbildung zum Flanschmonteur

Arbeiten an Flanschverbindungen ihrer Leitungs- und Apparatesysteme sind so durchzuführen, dass ein Dichtschließen der Dichtflächen in Zusammenspiel mit den jeweiligen Abdichtmedien gewährleistet ist.

Damit Ihre Mitarbeiter die dazu notwendige Expertise erwerben können und somit die Rechtlichen Grundlagen abgedeckt werden kann, bilden wir gerne Ihre Mitarbeiter als Flanschmonteur aus.

Die Dauer der Ausbildung wird bei Anfrage bekannt gegeben und beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil Anwendung des erlernten zu verinnerlichen.

Im Abschluss erfolgt eine schriftliche und praktische Prüfung.